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Reps dürfen nicht mehr mit Horst Schlämmer werben

15. September, 2009

Das Landgericht Köln hat nun den rechtsgerichteten Republikanern, mittels einstweiliger Verfügung, die Ausstrahlung ihres Wahlwerbespots, indem die Partei Hape Kerkelings Figur Horst Schlämmer zitiert, verboten.

Sollten die Republikaner gegen das Verbot verstoßen, so droht ihnen eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder gar Ordnungshaft. Am Montag hatte die rechtsgerichtete Partei noch erklärt, dass sie an der Ausstrahlung des Wahlspots festhalten wolle.

Zu der aktuellen Entwicklung gab es bisher keinerlei Statement seitens der Republikaner.

Quelle: n24.de

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WebReporter: cluedo
Kategorie: Aktuell, Boulevard, Deutschland, Politik, Recht
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